Begabtenförderung Meisterkurse Seminare

Besonders erfolgreiche Gesellen können ein Stipendium zur Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten. Wie das geht lesen sie hier.

Wer kann gefördert werden?
Besonders erfolgreiche Gesellen können ein Stipendium zur Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten. Die wichtigsten Details werden im Folgenden dargestellt. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien.
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch Sieg beim Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Landesebene. In aller Regel gibt es mehr Bewerber als freie Stipendien, was ein Auswahlverfahren erforderlich macht. Daher können leider nicht alle Bewerber berücksichtigt werden. 

Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig.
Förderschwerpunkte sind u.a. Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen Ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Kalenderjahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,-- Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden.
Finanzierung: Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wer führt das Förderprogramm durch?
Das Programm wird für Absolventinnen und Absolventen handwerklicher Ausbildungsberufe von der Handwerkskammer durchgeführt. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Ihre Beratung und Förderung im Einzelfall und entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien des BMBF über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Wo bekommt man die Bewerbungsunterlagen?
Die Auswahl der neuen Stipendiaten erfolgt im 1. Quartal des Jahres. Die Bewerbungsunterlagen können Sie bei Ihrer Handwerkskammer anfordern.

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online seit 22. Dez 2005, aktualisiert am 13. Jan 2012

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