SP Prüflehrgang Unterfranken

SP-Prüflehrgang - Erstschulung:
SP-Prüflehrgang - Wiederholungsschulung:
Um Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen durchzuführen, muss eine Werkstatt die SP-Berechtigung haben. Mindestens ein Mitarbeiter muss ausreichend geschult sein.
Ziele:
Durch die Schulung sind die Teilnehmenden qualifiziert und berechtigt, die Sicherheitsprüfung durchzuführen.
Inhalte:
- Vorschriften und Richtlinien
- SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
- Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
- Lenkung
- Reifen/Räder
- Auspuffanlage
- Bremsanlage
- EG-Bremsanlage (Druckluft, Drucklufthydraulik, Hydraulische Bremse mit Druckluftunterstützung, Ventile und Aggregate, ABV)
- ELB
- Radbremsen
- Durchführung von Sicht-/Funktions-/Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach „Technik der Fahrzeuge“
- Einsatz von Meß- und Prüfgeräten
Durchführungsart:
Die Schulung muss alle 36 Monate wiederholt werden und gliedert sich wie folgt:
1. Selbststudium Im Betrieb bzw. zu Hause
Der Lehrgangsteilnehmer/die Lehrgangsteilnehmerinnen bereiten sich anhand der Ihnen rechtzeitig zugesandten Schulungsunterlagen auf den Prüflehrgang vor. Die Vorbereitung soll gründlich erfolgen und ist abhängig von den jeweiligen Vorkenntnissen.
2. Lehrgang in der Fahrzeugakademie
Der Lehrgang dauert bei der Erstschulung vier Tage und bei der Wiederholungsschulung zwei Tage.
Voraussetzungen/Vorkenntnisse:
SP-Durchführende: Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Automobilmechaniker, Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserie-Instandsetzung, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
SP-Verantwortliche: Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk, oder Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk
Standort Schweinfurt:
- zentrale Lage in Deutschland, zwischen Würzburg und Bamberg
- sehr gute Erreichbartkeit durch optimale Autobahnanbindung
- günstige Unterbringungsmöglichkeiten bei privaten Wohnungsvermietern
- niedrige Lebenshaltungskosten gegenüber Großstädten und Ballungszentren
- zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung wie z.B. Badesee, modernes Kinocenter, neue Einkaufspassage, Sportzentren aller Art
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus Fachbetrieben, in denen sie Sicherheitsprüfung durchgeführt wird.
Technologien:
Sie erwartet eine neue Kursstätte mit modernsten Werkstätten und Theorieräumen, die auf dem neuesten Stand der Technik sind.
Bescheinigung:
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und ein Teilnahmezertifikat dieser Schulung.
Wiederholung:
Alle 36 Monate muß der Prüflehrgang nach einem neuen, aktualisierten Inhalt wiederholt werden.
Anmerkung:
- Die Schulungsgebühr beinhaltet die Tagesverpflegung die aus Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee besteht.
- Das Schulungskonzept gewährleistete einen einheitlichen Wissens- und Qualitätsstandard und ist bundesweit gleich.
- Die Teilnahme an den Prüflehrgängen setzt eine intensive Vorbereitung durch Selbststudium nach dem Teilnehmer-Handbuch voraus! Diese Vorbereitung muss vor dem Prüflehrgang erfolgen!
- Zur Abschlussprüfung sind nur die Fachkräfte zugelassen, die an dem gesamten Prüflehrgang teilgenommen haben.
SP-Prüflehrgang nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO - Erstschulung:
SP-Prüflehrgang nach § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO - Wiederholungsschulung:
online seit 22. Dez 2005, aktualisiert am 13. Jan 2012
Ansprechpartner

Monika Stegner
Fahrzeugakademie
Tel. 09721 7858-3142
Fax 09721 7858-3642
m.stegner@hwk-ufr.deE-Mail
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