Sachkundelehrgänge

Für das Durchführen von Abgasuntersuchungen muss eine Werkstatt anerkannt sein. Mindestens ein Mitarbeiter muss einen Prüflehrgang erfolgreich absolviert haben.

Für das Durchführen von Abgasuntersuchungen an Krafträder muss eine Werkstatt anerkannt sein. Mindestens ein Mitarbeiter muss eine Befugnis dafür nachweisen.

Für Einbau, Reparatur und Überprüfung von Gasanlagen ist der Sachkundelehrgang GSP + GAP Voraussetzung. Wir bereiten Sie auf eine erfolgreiche Prüfung vor.

Für eine rechtmäßige Gültigkeit des Sachkundenachweises für GSP und GAP ist eine Wiederholungsschulung gesetzlich vorgeschrieben. Bereiten sie sich mit uns vor.

Mit dem Erwerb der GAP-Bescheinigung dürfen Sie Gasanlagen (Erd- und Flüssiggas) auf Dichtigkeit prüfen. Steigen Sie so in diesen Wachstumsmarkt ein.

Für eine rechtmäßige Gültigkeit des Sachkundenachweises GAP ist eine Wiederholungsschulung gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von drei Jahren.

Um Sicherheitsprüfungen an Fahrzeugen durchzuführen, muss eine Werkstatt die SP-Berechtigung haben. Mindestens ein Mitarbeiter muss ausreichend geschult sein.

Personen, die Montage- und Instandsetzungstätigkeiten an Klimaanlagen durchführen benötigen einen gültigen Nachweis – schnell erledigt in einem Tag.

Mit diesem Lehrgang werden Sie zur Fachkraft für den Umgang mit pyrotechnischen Systemen und dürfen an Airbag und Gurtstraffer arbeiten.
Durch monatliche Eigenkontrolle können feste Entleerintervalle bei Abscheideranlagen verlängert werden. Voraussetzung ist dieser Sachkundenachweis.

Die Schulung berechtigt sie zu Arbeiten an Hochvoltsystemen von Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie zur Unterweisung von Mitarbeitern.

Sie erlangen die Berechtigung zum Arbeiten unter Spannung an HV-Systemen von Hybrid-, Elektro-, und Brennstoffzellenfahrzeugen.

Wer elektrische Anlagen installiert, verändert oder repariert, ist verpflichtet einen Befähigungsnachweis zu erbringen. Wir vermitteln ihnen aktuellstes Wissen.