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Elektrofachkraft für Motorgeräte

Durchführungsart:
Dieser Kurs wird in Vollzeit durchgeführt.

Ziele:
Durch den Lehrgang und eine im Anschluss erfolgreich abgelegte Prüfung gem. BGV A3 besitzt der Teilnehmer die notwendige Sachkunde,

um Arbeiten und Überprüfungen an folgenden Motorgeräten durchführen zu können:

  • elektrischen Rasenmähern
  • elektrischen Vertikutierern
  • elektrischen Heckenscheren
  • elektrischen Motorsägen
  • elektrischen Rasentrimmern
  • elektrischen Brennholzkreissägen- und spaltern
  • elektrischen Pumpen
  • elektrischen Häckslern
  • Hochdruckreinigern
  • Generatoren und Notstromaggregaten
  • Elektromotoren 400 V
  • Ladegeräten

zur Prüfung von Verlängerungsleitungen


zur Erstellung und Dokumentation eines Geräteprüfprotokolls

zur Überprüfung, ob vorhandene Geräte und Materialien der VDE entsprechen
Wer elektrische Anlagen installiert,

an ihnen Veränderungen oder Reparaturen

vornimmt, ist zwingend verpflichtet

einen Befähigungsnachweis

zu erbringen.
Lehrgangsinhalte:
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an Motorgeräten
  • Grundlagen „Erste Hilfe"
  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
  • Spezifische, elektrotechnische Anforderungen für die festgelegten Tätigkeiten an Motorgeräten

Prüfungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung gem. BGV A3 ist zugelassen, wer


1. 

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik oder 

2.

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Land- und Baumaschineninstandsetzung oder

3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Metallberuf und drei Jahre Berufspraxis in der Land- bzw. Baumaschineninstandsetzung nachweist.
rasenmaeher
Davon abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfung und Zertifikat
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gem. BGV A3 erfolgt die Zertifizierung. Diese dient als  Sachkundenachweis und berechtigt dazu, als Elektrofachkraft festgelegte Tätigkeiten durchzuführen.

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