Wer wird gefördert?

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.