Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten

  • Mit dem Prämiengutschein zahlen Sie nur die Hälfte der Veranstaltungsgebühren an den Weiterbildungsanbieter, sofern die Veranstaltung höchstens 1.000 Euro kostet. Die andere Hälfte übernimmt der Staat. Der Prämiengutschein kann also bis zu 500 Euro wert sein.
  • Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Übrigens: Auch eine sogenannte Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) kann gefördert werden.