
Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten können Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung mit dem Programm "Digitalbonus Bayern" nutzen.
Digitalbonus.Bayern startet in eine neue Runde
Durch den Digitalbonus.Bayern sollen die digitale Transformation weiter vorangetrieben und Investitionen vorgezogen werden, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.
WICHTIG: Die Antragstellung erfolgt seit Mai 2025 digital.
Betriebe können ihre Anträge für das Programm nur noch über das ELSTER-Unternehmenskonto stellen.
Bitte halten Sie für die Antragstellung daher Ihre Zugangsdaten griffbereit. Sollten Sie noch kein ELSTER-Unternehmenskonto besitzen, können Sie dieses auf der Internetseite von ELSTER beantragen.
Papierformulare werden nicht mehr benötigt. Auch Betriebe, die bereits vor dem 1. Juli 2024 Anträge bewilligt bekommen haben, können wieder von dem bayerischen Förderprogramm profitieren.
Antworten auf häufige Fragen im Überblick:
- IKT-Software
- Roboter-Hardware
- Beratung und Schulung
- IKT-Software
- IKT-Hardware
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
- Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach Nr. 2.1)
- Ersatzbeschaffungen
- Reise- und Unterbringungskosten.
- Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.
- Maßnahmen deren zuwendungsfähigen Ausgaben weniger als 4000 € betragen
Der Förderhöchstbetrag des Digitalbonus Standard beträgt 7.500 Euro. Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 150.000 Euro.
Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus beantragt werden, der einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro enthält. Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 600.000 Euro.