
Sachverständige im Handwerk fungieren als neutrale und unabhängige Experten und erstellen Gutachten, die unter anderem Grundlage für Gerichtsentscheidungen sind.
Mit Sachverstand und Fachwissen für das Handwerk
Weisungsfrei, unabhängig und sorgfältig – nach diesen Grundprinzipien erstellen Sachverständige Gutachten für Gerichtsverfahren oder im Auftrag von Verbrauchern und Unternehmen. Auch im Handwerk sind sie mit ihrer Expertise gefragt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer für Unterfranken. Sie nimmt jederzeit Bewerbungen potentieller neuer Sachverständiger entgegen. "Die Tätigkeit als Sachverständiger ist eine der verantwortungsvollsten Tätigkeiten eines Handwerkers", erklärt Wolfgang Bauer, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereiches Recht und Organisation der Handwerkskammer für Unterfranken, unter dessen Dach das Sachverständigenwesen der Kammer organisiert ist.
Entsprechend hoch seien deshalb die Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber: Wer Sachverständiger werden möchte, muss sich sowohl persönlich dafür eignen als auch überdurchschnittliches Fachwissen nachweisen. Für Letzteres ist eine so genannte Sachkundeprüfung die Grundlage, die in der Regel beim Fachverband des jeweiligen Gewerks abgelegt wird. "Die Hürden sind bewusst hoch gesetzt, denn die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können, etwa bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, das berühmte Zünglein an der Waage sein, das einen Prozess in die eine oder andere Richtung kippen lassen kann", erläutert Wolfgang Bauer.
Blick in die Praxis
Immer gründlich und gewissenhaft müssten Sachverstände an einen Auftrag herangehen, bestätigt auch Martin Schauer, der seit 2006 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Elektrotechnikerhandwerk tätig ist. Er wird als Fachmann unter anderem angefragt, wenn es um Streitigkeiten über die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit von Elektroanlagen geht. "Ich darf keine Plattform bieten, die mir eine Befangenheit unterstellen könnte", erklärt er. Bei seiner Tätigkeit als Sachverständiger komme es auch darauf an, technisch komplexe Sachverhalte so zu formulieren, dass sie für Außenstehende verständlich sind. "Das ist einerseits eine Herausforderung, es bereitet mir aber auch viel Freude, mich tief in das jeweilige Thema einzuarbeiten und es bis ins Detail zu erfassen", erläutert Martin Schauer. Der Elektromeister ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nahezu das gesamte Jahr über sowohl für Gerichte, private Auftraggeber und auch Versicherungen im Einsatz. Grundsätzlich sei der Zeitaufwand, den man in die Tätigkeit als Sachverständiger investieren kann, variabel, unterstreicht Wolfgang Bauer. "Von wenigen Gutachten im Jahr bis hin zu regelmäßigen Aufträgen", reiche die Spannbreite bei jenen Sachverständigen, die durch die Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellt und vereidigt sind.
Sachverständige/r werden
Durch die Handwerkskammer für Unterfranken sind aktuell 81 Sachverständige aus 34 Gewerken öffentlich bestellt und vereidigt. Rechtliche Grundlage des Sachverständigenwesens ist die Sachverständigenordnung, die unter anderem Voraussetzungen und den Ablauf der Bestellung regelt. Wer Sachverständiger bzw. Sachverständige werden möchte, kann sich wenden an:
stv. Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Organisation
Tel. 0931 30908-1174
Fax 0931 30908-1674