Voraussetzungen/Vorkenntnisse

Erfolgreich abgelegte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als Karosserie- und Fahrzeugbauer.
Erfolgreich abgelegte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Karosserieinstandsetzung bzw. Fahrzeugrestaurierung. Erfolgreich abgelegte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf und drei Jahre Berufspraxis in der Karosserieinstandsetzung oder Fahrzeugrestaurierung.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Erfahrungen und Kenntnisse erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.