Voraussetzungen/Vorkenntnisse

Zur Teilnahme am Kurs Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an 230-Volt-Anlagen/-Geräten in Caravans und Reisemobilen benötigen Sie eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung als Fachkraft für Caravan-Technik. Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Erfahrungen und Kenntnisse erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.