
Weiterbildungsstipendium - durchstarten mit der „Begabtenförderung berufliche Bildung“
Klar geht’s nach der Ausbildung noch weiter!
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es richtet sich an junge Talente, die ihre Ausbildung mit herausragenden Leistungen abgeschlossen haben – und jetzt bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen: sei es in Richtung Führung, zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten oder zur persönlichen Weiterentwicklung.
Auf dieser Seite finden Interessenten hilfreiche Informationen rund um das Weiterbildungsstipendium.
Weiterbildungsstipendium kompakt
Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr plus zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Der Eigenanteil beträgt dabei lediglich 10 % je Maßnahme.
Weiterbildungsstipendium kurz erklärt
Ein Weiterbildungsstipendiat aus Unterfranken erzählt
Sie interessieren sich für das Weiterbildungsstipendium?
In den folgenden Fragen und Antworten (FAQ) haben wir hilfreiche Informationen für Interessenten des Weiterbildungsstipendiums zusammengefasst.
- … informieren Sie zu allen Voraussetzungen.
- … prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen.
- … entscheiden über die Förderanträge.
- … zahlen die bewilligten Zuschüsse aus.
- Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in)
- Fachseminare (z.B. ein Schweißlehrgang)
- EDV-Kurse
- Soft-Skill-Seminare (z. B. Rhetorik, Zeitmanagement, Führung)
- duale oder berufsbegleitende Studiengänge
- ein einmaliger Zuschuss von bis zu 250 Euro für IT-Ausstattung im ersten Förderjahr
Ob berufsspezifisch oder fachübergreifend – wichtig ist, dass die Maßnahme Ihre berufliche Entwicklung sinnvoll unterstützt.
- Vollzeitstudiengänge ohne parallele berufliche Tätigkeit
- Selbstlernkurse ohne Dozentenbegleitung
- Allgemeinbildende Schulabschlüsse oder Zweitausbildungen
- Führerscheine
- Betriebsinterne Pflichtschulungen
- reine Prüfungen
- Fachmessen und Kongresse
- Verdienstausfälle durch Weiterbildung
- Eine abgeschlossene Ausbildung haben.
- Ihre Ausbildung mit sehr guten Leistungen abgeschlossen haben (mind. 87 Punkte / Durchschnittsnote besser als 1,9).
Eine Aufnahme ist auch möglich, wenn ...
... Sie bei einem überregionalen Leistungswettbewerb (Deutsche Meisterschaft im Handwerk auf Landes- oder Bundesebene) einen der ersten drei Plätze erreicht haben.
... ein begründeter Vorschlag Ihrer Berufsschule oder Ihres Ausbildungsbetriebes vorliegt, der Ihre besondere fachliche Qualifikation belegt. Der Vorschlag muss direkt an die Handwerkskammer für Unterfranken gerichtet sein. - Zum Zeitpunkt der Aufnahme noch unter 25 Jahre alt sind (Ausnahmen sind möglich).
Hinweis: Zeiten wie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Freiwilligendienst, Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung, längere Krankheit von mind. drei Monaten können die Altersgrenze verschieben. Diese Liste ist nicht abschließend – melden Sie sich, wenn bei Ihnen besondere Umstände vorliegen. Wir prüfen gerne Ihre Situation individuell und mit Blick auf die Fördervoraussetzungen. - Sie berufstätig, selbstständig (mit mind. 15 Wochenstunden) oder eine Arbeitslosmeldung der Agentur für Arbeit vorlegen können und Sie im Leistungsbezug stehen.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Noch wichtig zu wissen
Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Aufnahme nicht garantiert – denn die Zahl der Stipendienplätze ist begrenzt. Wenn sich mehr Personen bewerben als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Wenn einer dieser Ausschlussgründe auf Sie zutrifft, können Sie leider nicht berücksichtigt werden. Schauen Sie sich in diesem Fall gerne unsere Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten an.
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- Ausbildungsberuf mit ggf. Fachrichtung
- Ergebnis Ihrer Abschlussprüfung (in Punkten) und das Ausstellungsdatum des HWK-Prüfungszeugnisses
- Beginn und Ende der ersten beabsichtigten Maßnahme
Nach der Freischaltung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Portal per E-Mail. Dort vervollständigen Sie bitte Ihre Angaben, drucken den digitalen Aufnahmeantrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn anschließend per Post ein.
- Ihr HWK-Prüfungszeugnis
- Nachweis Ihrer aktuellen Berufstätigkeit durch eine Arbeitgeberbescheinigung
Die Bescheinigung muss:
aktuell sein (max. drei Monate alt)
auf offiziellem Geschäftsbogen mit Datum und Unterschrift sein
die Dauer des Arbeitsverhältnisses angeben („unbefristet“ oder „befristet bis …“)
die Stundenzahl pro Woche enthalten - Bescheinigungen über anrechenbare Zeiten (falls Sie das Höchstalter zur Aufnahme überschreiten)
- ein begründeter Vorschlag Ihres Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule (falls Sie das Notenkriterium nicht erfüllen)
- eine schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit über Ihre Arbeitslosmeldung (falls Sie nicht beschäftigt sind)
- Kopie Ihres Gewerbescheins (bei Selbstständigkeit)
(*Wenn Ihre geplante Weiterbildung schon vor Januar beginnt, gelten besondere Fristen – siehe unten.)
Handwerkskammer für Unterfranken
Begabtenförderung
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
*Weiterbildung startet schon vorher?
In bestimmten Fällen ist auch eine anteilige Förderung einer Maßnahme möglich, die bereits vor Beginn des Stipendiums startet – vorausgesetzt:
- Ihre Bewerbung plus Maßnahmenantrag liegt uns vor dem Start der Weiterbildung im Original vor
- Die geplante Maßnahme wurde bereits in der Bewerbung angegeben
- Die Maßnahme dauert ab dem 1.1. noch mindestens sechs Monate
- Aufstiegs-BAföG: Zu beantragen bei dem für Sie zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort. Mehr dazu unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- Meisterbonus für bestandene Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen. Mehr dazu unter www.hwk-ufr.de/meisterbonus.
- Aufstiegsstipendium: Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Talente mit Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung, die ein erstes Studium aufnehmen möchten. Mehr dazu unter Aufstiegsstipendium: Studieren mit Berufserfahrung.
Aufnahme geschafft – was ist als Nächstes zu tun?
Herzlichen Glückwunsch! Nach Aufnahme ins Stipendienprogramm gilt:
Wichtig: Für jede geförderte Weiterbildung ist ein separater Antrag erforderlich – und dieser muss immer vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein.
So funktioniert’s:
- Antrag im Downloadbereich (siehe unten) downloaden und ausfüllen
- Antrag ausdrucken und handschriftlich unterschreiben
- per Post an uns adressieren
- eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung beilegen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn uns der Maßnahmenantrag vor Maßnahmenbeginn vorliegt. Rückwirkende Bewilligungen oder Teilförderungen sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Kosten berücksichtigt werden können, für die entsprechende Nachweise vorliegen und die innerhalb des festgelegten Förderzeitraums anfallen. Vor dem Förderbeginn angeschaffte Arbeitsmittel (z. B. Bücher, Equipment) sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere hilfreiche Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie einen IT-Zuschuss von bis zu 250 Euro beantragen – zur Anschaffung eines geeigneten Computers, Laptops oder Tablets für Ihre Weiterbildung.
Voraussetzungen:
- Das Gerät entspricht den technischen Anforderungen.
- Der Kauf des Gerätes erfolgt nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium.
- Der Kauf des Gerätes erfolgt vor oder während der Weiterbildung im Jahr der Aufnahme – nicht danach.
- Der IT-Bonus wird nur im Zusammenhang mit einer beantragten Weiterbildung gezahlt.
- Die Weiterbildung beginnt spätestens am 31.12. des Aufnahmejahres.
- Die Antragstellung für den IT-Bonus erfolgt im Jahr der Aufnahme.
Der PC oder das Tablet muss nicht zwingend für die Weiterbildung vorgeschrieben sein – entscheidend ist, dass es sich um ein arbeitsfähiges Gerät handelt.
Nicht förderfähig sind:
- Geräte, die vor Programmaufnahme oder nach dem ersten Förderjahr gekauft wurden oder erst in den Folgejahren beantragt werden
- Selbstbausätze, Drucker, Monitore, externe Festplatten etc.
Die Auszahlung erfolgt, nachdem der ausgefüllte Antrag auf Auszahlung des IT-Bonus sowie eine Rechnung mit folgenden Angaben vorgelegt wurde:
- Name und Anschrift von Käufer/in und Händler
- Gerätetyp inkl. technischer Daten
- die Originalrechnung,
- eine Teilnahmebestätigung,
- sowie das detaillierte Exkursionsprogramm.
Wir beraten Sie gerne!
Sie interessieren sich für ein Weiterbildungsstipendium oder haben Fragen zum Ablauf Ihrer Maßnahme? Wir beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich – und stehen Ihnen für alle Anliegen rund um Ihre Förderung zur Verfügung.