Logo des Weiterbildungsstipendiums, "Durchstarten für Berufseinsteiger"
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Weiterbildungsstipendium - durchstarten mit der „Begabtenförderung berufliche Bildung“

Klar geht’s nach der Ausbildung noch weiter!

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es richtet sich an junge Talente, die ihre Ausbildung mit herausragenden Leistungen abgeschlossen haben – und jetzt bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen: sei es in Richtung Führung, zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten oder zur persönlichen Weiterentwicklung.

Auf dieser Seite finden Interessenten hilfreiche Informationen rund um das Weiterbildungsstipendium. 

 

Weitere Informationen

unter  www.weiterbildungsstipendium.de

Weiterbildungsstipendium kompakt

Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr plus zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Der Eigenanteil beträgt dabei lediglich 10 % je Maßnahme.

Infografik zum Weiterbildungsstipendium
Handwerkskammer für Unterfranken

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Weiterbildungsstipendium kurz erklärt

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Ein Weiterbildungsstipendiat aus Unterfranken erzählt

Sie interessieren sich für das Weiterbildungsstipendium?

In den folgenden Fragen und Antworten (FAQ) haben wir hilfreiche Informationen für Interessenten des Weiterbildungsstipendiums zusammengefasst.

Wenn Ihr Berufsausbildungsverhältnis bei der Handwerkskammer für Unterfranken eingetragen wurde, dann sind Sie hier genau richtig. Wir koordinieren das Stipendienverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
 
Wir …
  • … informieren Sie zu allen Voraussetzungen.
  • … prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen.
  • … entscheiden über die Förderanträge.
  • … zahlen die bewilligten Zuschüsse aus.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Sie bei einer Vielzahl anspruchsvoller Qualifizierungsmaßnahmen, die auf Ihre berufliche und persönliche Entwicklung abzielen.
 
Gefördert werden u. a.:

  • Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in)
  • Fachseminare (z.B. ein Schweißlehrgang)
  • EDV-Kurse
  • Soft-Skill-Seminare (z. B. Rhetorik, Zeitmanagement, Führung)
  • duale oder berufsbegleitende Studiengänge
  • ein einmaliger Zuschuss von bis zu 250 Euro für IT-Ausstattung im ersten Förderjahr

Ob berufsspezifisch oder fachübergreifend – wichtig ist, dass die Maßnahme Ihre berufliche Entwicklung sinnvoll unterstützt.

Ausgeschlossen von der Förderung sind u. a.:

  • Vollzeitstudiengänge ohne parallele berufliche Tätigkeit
  • Selbstlernkurse ohne Dozentenbegleitung
  • Allgemeinbildende Schulabschlüsse oder Zweitausbildungen
  • Führerscheine
  • Betriebsinterne Pflichtschulungen
  • reine Prüfungen
  • Fachmessen und Kongresse
  • Verdienstausfälle durch Weiterbildung
Sie können sich bewerben, wenn Sie alle vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eine abgeschlossene Ausbildung haben.
  2. Ihre Ausbildung mit sehr guten Leistungen abgeschlossen haben (mind. 87 Punkte / Durchschnittsnote besser als 1,9).
    Eine Aufnahme ist auch möglich, wenn ...
    ... Sie bei einem überregionalen Leistungswettbewerb (Deutsche Meisterschaft im Handwerk auf Landes- oder Bundesebene) einen der ersten drei Plätze erreicht haben.
    ... ein begründeter Vorschlag Ihrer Berufsschule oder Ihres Ausbildungsbetriebes vorliegt, der Ihre besondere fachliche Qualifikation belegt. Der Vorschlag muss direkt an die Handwerkskammer für Unterfranken gerichtet sein.
  3. Zum Zeitpunkt der Aufnahme noch unter 25 Jahre alt sind (Ausnahmen sind möglich).
     Hinweis: Zeiten wie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Freiwilligendienst, Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung, längere Krankheit von mind. drei Monaten können die Altersgrenze verschieben. Diese Liste ist nicht abschließend – melden Sie sich, wenn bei Ihnen besondere Umstände vorliegen. Wir prüfen gerne Ihre Situation individuell und mit Blick auf die Fördervoraussetzungen.
  4. Sie berufstätig, selbstständig (mit mind. 15 Wochenstunden) oder eine Arbeitslosmeldung der Agentur für Arbeit vorlegen können und Sie im Leistungsbezug stehen.

Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch auf der  Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

 Noch wichtig zu wissen
Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist eine Aufnahme nicht garantiert – denn die Zahl der Stipendienplätze ist begrenzt. Wenn sich mehr Personen bewerben als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

 Personen mit abgeschlossenem Studium
 Studierende ohne berufliche Tätigkeit
 Schülerinnen und Schüler
Personen ab dem vollendeten 28. Lebensjahr

Wenn einer dieser Ausschlussgründe auf Sie zutrifft, können Sie leider nicht berücksichtigt werden. Schauen Sie sich in diesem Fall gerne unsere Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten an.

Die Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium erfolgt über ein Online-Portal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Damit wir Sie registrieren und freischalten können, senden Sie uns bitte vorab folgende Angaben per E-Mail:

  1. Name, Vorname
  2. E-Mail-Adresse
  3. Geschlecht
  4. Geburtsdatum
  5. Anschrift
  6. Telefonnummer
  7. Ausbildungsberuf mit ggf. Fachrichtung
  8. Ergebnis Ihrer Abschlussprüfung (in Punkten) und das Ausstellungsdatum des HWK-Prüfungszeugnisses
  9. Beginn und Ende der ersten beabsichtigten Maßnahme

Nach der Freischaltung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Portal per E-Mail. Dort vervollständigen Sie bitte Ihre Angaben, drucken den digitalen Aufnahmeantrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn anschließend per Post ein.

  • Ihr HWK-Prüfungszeugnis
  • Nachweis Ihrer aktuellen Berufstätigkeit durch eine Arbeitgeberbescheinigung
    Die Bescheinigung muss:
    aktuell sein (max. drei Monate alt)
    auf offiziellem Geschäftsbogen mit Datum und Unterschrift sein
    die Dauer des Arbeitsverhältnisses angeben („unbefristet“ oder „befristet bis …“)
    die Stundenzahl pro Woche enthalten
  • Bescheinigungen über anrechenbare Zeiten (falls Sie das Höchstalter zur Aufnahme überschreiten)
  • ein begründeter Vorschlag Ihres Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule (falls Sie das Notenkriterium nicht erfüllen)
  • eine schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit über Ihre Arbeitslosmeldung (falls Sie nicht beschäftigt sind)
  • Kopie Ihres Gewerbescheins (bei Selbstständigkeit)
Reichen Sie Ihre Bewerbung inkl. der erforderlichen Anlagen bis spätestens 15. November ein, um ab dem 1. Januar des Folgejahres ins Stipendienprogramm aufgenommen zu werden.
(*Wenn Ihre geplante Weiterbildung schon vor Januar beginnt, gelten besondere Fristen – siehe unten.)

Den unterschriebenen Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium senden Sie bitte per Post an:

Handwerkskammer für Unterfranken
Begabtenförderung
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

oder geben ihn persönlich am Empfang ab.

*Weiterbildung startet schon vorher?

In bestimmten Fällen ist auch eine anteilige Förderung einer Maßnahme möglich, die bereits vor Beginn des Stipendiums startet – vorausgesetzt:

  • Ihre Bewerbung plus Maßnahmenantrag liegt uns vor dem Start der Weiterbildung im Original vor
  • Die geplante Maßnahme wurde bereits in der Bewerbung angegeben
  • Die Maßnahme dauert ab dem 1.1. noch mindestens sechs Monate
Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu oder geht Ihre Bewerbung erst nach Beginn der Weiterbildung ein, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Nach Bewerbungsschluss werden alle vollständigen und fristgerecht eingegangenen Anträge geprüft. Im Dezember erhalten Sie über das Online-Bewerberportal eine Rückmeldung, ob Sie in das Stipendium aufgenommen wurden.
Kein Grund aufzugeben: Solange Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können Sie sich erneut im Folgejahr bewerben. Geben Sie uns einfach kurz Bescheid, damit wir Ihren Zugang zum Bewerberportal wieder freischalten.
Außerdem: Auch ein Nachrücken ist möglich! Falls Plätze im Laufe des ersten Förderjahres frei werden, kommen Sie vielleicht noch zum Zug.
Das Weiterbildungsstipendium ist nicht die einzige Chance auf Unterstützung! Prüfen Sie auch diese Optionen:

  • Aufstiegs-BAföG: Zu beantragen bei dem für Sie zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort. Mehr dazu unter  www.aufstiegs-bafoeg.de
  • Meisterbonus für bestandene Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen. Mehr dazu unter  www.hwk-ufr.de/meisterbonus.
  • Aufstiegsstipendium: Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Talente mit Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung, die ein erstes Studium aufnehmen möchten. Mehr dazu unter  Aufstiegsstipendium: Studieren mit Berufserfahrung.


 Aufnahme geschafft – was ist als Nächstes zu tun?

Herzlichen Glückwunsch! Nach Aufnahme ins Stipendienprogramm gilt:

Wichtig: Für jede geförderte Weiterbildung ist ein separater Antrag erforderlich – und dieser muss immer vor Beginn der Maßnahme bei uns eingegangen sein.

So funktioniert’s:

  • Antrag im Downloadbereich (siehe unten) downloaden und ausfüllen
  • Antrag ausdrucken und handschriftlich unterschreiben
  • per Post an uns adressieren
  • eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung beilegen

Eine Förderung ist nur möglich, wenn uns der Maßnahmenantrag vor Maßnahmenbeginn vorliegt. Rückwirkende Bewilligungen oder Teilförderungen sind nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Kosten berücksichtigt werden können, für die entsprechende Nachweise vorliegen und die innerhalb des festgelegten Förderzeitraums anfallen. Vor dem Förderbeginn angeschaffte Arbeitsmittel (z. B. Bücher, Equipment) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere hilfreiche Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten

Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie einen IT-Zuschuss von bis zu 250 Euro beantragen – zur Anschaffung eines geeigneten Computers, Laptops oder Tablets für Ihre Weiterbildung.

Voraussetzungen:

  • Das Gerät entspricht den technischen Anforderungen.
  • Der Kauf des Gerätes erfolgt nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium.
  • Der Kauf des Gerätes erfolgt vor oder während der Weiterbildung im Jahr der Aufnahme – nicht danach.
  • Der IT-Bonus wird nur im Zusammenhang mit einer beantragten Weiterbildung gezahlt.
  • Die Weiterbildung beginnt spätestens am 31.12. des Aufnahmejahres.
  • Die Antragstellung für den IT-Bonus erfolgt im Jahr der Aufnahme.

Der PC oder das Tablet muss nicht zwingend für die Weiterbildung vorgeschrieben sein – entscheidend ist, dass es sich um ein arbeitsfähiges Gerät handelt.

Nicht förderfähig sind:

  • Geräte, die vor Programmaufnahme oder nach dem ersten Förderjahr gekauft wurden oder erst in den Folgejahren beantragt werden
  • Selbstbausätze, Drucker, Monitore, externe Festplatten etc.
     

Die Auszahlung erfolgt, nachdem der ausgefüllte Antrag auf Auszahlung des IT-Bonus sowie eine Rechnung mit folgenden Angaben vorgelegt wurde:

  • Name und Anschrift von Käufer/in und Händler
  • Gerätetyp inkl. technischer Daten
Antragstellung
Findet im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme eine Exkursion statt, ist hierfür ein gesonderter Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zu stellen. Der vollständig ausgefüllte Originalantrag muss der Handwerkskammer rechtzeitig vor Beginn der Exkursion vorliegen.
Exkursionen sind nicht förderfähig, wenn nicht-fachspezifische Programmbestandteile (z. B. touristische, allgemeinbildende oder landeskundliche Inhalte) mehr als ein Drittel des Gesamtprogramms ausmachen.

Abrechnung
Für die Abrechnung ist eine Rechnung des Bildungsträgers erforderlich, aus der unter anderem hervorgeht, auf welches Konto die Kosten der Exkursion zu entrichten sind. Nach Abschluss der Exkursion sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Handwerkskammer einzureichen:
  • die Originalrechnung,
  • eine Teilnahmebestätigung,
  • sowie das detaillierte Exkursionsprogramm.


Wir beraten Sie gerne!

Sie interessieren sich für ein Weiterbildungsstipendium oder haben Fragen zum Ablauf Ihrer Maßnahme? Wir beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich – und stehen Ihnen für alle Anliegen rund um Ihre Förderung zur Verfügung.



Lisa Henning

Lisa Henning

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908-1138

Fax 0931 30908-1638

l.henning--at--hwk-ufr.de