Teilnahmebedingungen

Stand: Mai 2021

1. Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Bildungsmaßnahmen, die durch die Handwerkskammer für Unterfranken, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer, als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Unterfranken jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.



2. Anmeldung, Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann schriftlich, online, per E-Mail oder per Fax erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bei einer Online-Anmeldung wird durch das Anklicken des Buttons "kostenpflichtig anmelden" ein verbindliches Vertragsangebot zur ausgewählten Bildungsmaßnahme abgegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei dem Veranstalter und nur bis zum Erreichen der Höchstteilnehmerzahl oder bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung des Teilnehmenden wird diesem eine Anmelde- und Kursplatzbestätigung zugesandt. Mit der verbindlichen Anmelde- und Kursplatzbestätigung, die schriftlich oder per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse erfolgt, kommt der Vertrag zustande.



3. Gebühren, Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Soweit in Veröffentlichungen die Höhe von Gebühren genannt ist, beruhen diese Angaben auf der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis. Diese Angaben sind nicht verbindlich, da spätere Änderungen der Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis nicht ausgeschlossen werden können.
  2. Die Gebühren sind ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agenturen für Arbeit, Aufstiegs-BAföG) bis zu dem im Gebührenbescheid genannten Termin zur Zahlung fällig. Im Einzelfall können abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Ratenzahlungen) vereinbart werden.
  3. Soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, sind in den Gebühren weder anfallende Prüfungsgebühren noch Kosten für Lehrmittel (Bücher, Skripte, etc.) sowie Materialien für die Prüfungen und Tests enthalten.
  4. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Gebühren.


4. Absage / Änderung von Bildungsmaßnahmen durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bildungsmaßnahme abzusagen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen die Bildungsmaßnahme nicht kostendeckend durchgeführt werden kann oder ein Dozent ausfällt und nicht ersetzt werden kann. Die Teilnehmenden werden über die Absage unverzüglich informiert.
  2. Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme vor deren Beginn werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Bei einer Absage der Bildungsmaßnahme nach deren Beginn werden die bereits bezahlten Gebühren anteilig zum Veranstaltungsfortschritt zurückgezahlt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind vorbehaltlich der Ziffer 8 ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund organisatorische und inhaltliche Änderungen oder Abweichungen von Bildungsmaßnahmen vorzunehmen, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters und des Teilnehmenden zumutbar sind.


5. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme an der Bildungsmaßnahme auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Verhalten des Teilnehmenden dem Veranstalter oder anderen Teilnehmenden nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei wiederholter Störung des Unterrichts, Missachtung der Hausordnung, Diebstahl, mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände, Zahlungsverzug, Nutzung der EDV-Anlage und der Internetzugänge des Veranstalters zu schulungsfremden Zwecken sowie bei Verstößen gegen Urheberrechte (Copyright, etc.). Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Gebühren bleibt bestehen.



6. Rücktritt des Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung, Kündigung nach Beginn der Veranstaltung

a) Für den Rücktritt gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme entstehen keine Kosten.
  • Bei Rücktritt danach bis zum Tag vor Beginn der Bildungsmaßnahme sind
    - bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtseinheiten 50 % der jeweiligen Gebühr,
    - bei Lehrgängen mit einer Dauer über 120 bis 240 Unterrichtseinheiten 30 % der jeweiligen Gebühr,
    - bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtseinheiten 15 % der jeweiligen Gebühr zu entrichten.
  • Bei Rücktritt danach ist die volle Gebühr zu entrichten.

b) Eine Kündigung nach Beginn der Bildungsmaßnahme ist nur aus wichtigem Grund fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn geplante Präsenzangebote auf Grund von vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen durch online- oder webbasierte Schulungsinhalte ersetzt werden müssen.

c) Kann der Teilnehmende den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt / die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

d) Der Rücktritt / die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts / der Kündigung ist der Zugang der Rücktritts- / Kündigungserklärung beim Veranstalter maßgebend.



7. Urheberrechte (Copyright)

Die verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten. Sämtliche Kursunterlagen oder Computersoftware dürfen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Bildungsmaßnahme genutzt werden. Die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Teilnehmende zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Weitergehende Ansprüche des jeweiligen Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.



8. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung des Veranstalters für Wertgegenstände (z.B. Garderobe, Fahrzeuge, Handys, etc.) des Teilnehmenden wird nicht übernommen.



9. Datenschutz

Der Veranstalter weist darauf hin, dass dem Teilnehmenden gemäß Art. 13 DSGVO verschiedene Rechte als betroffene Person zustehen. Ausführliche Informationen, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie die Daten verarbeitet werden, können unter https://www.hwk-ufr.de/dsgvo-kursbuchung abgerufen werden.



10. Information zur Verbraucherstreitbeilegung, § 36 VSBG

Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern nicht bereit und hierzu auch nicht verpflichtet.