Hinweis

Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (HV-Fahrzeugen), können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Damit Sie Arbeiten an den HV-Systemen durchführen dürfen, benötigen Sie die Zusatzausbildung „Fachkunde für Arbeiten an HV-Eigensicheren Systemen in Kraftfahrzeugen“.

Die Schulung beruht auf den Vorgaben der BGI/GUV-I 8686, die Sie sich auf der Internetseite der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) herunterladen können:

Informationbroschüre: Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen