GAP-Prüflehrgang
Für eine rechtmäßige Gültigkeit des Sachkundenachweises GAP ist eine Wiederholungsschulung gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von drei Jahren.
Für eine rechtmäßige Gültigkeit des Sachkundenachweises GAP ist eine Wiederholungsschulung gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von drei Jahren.