Voraussetzungen/Vorkenntnisse
- Die Person muss die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand beherrschen und mit den entsprechenden elektrischen Anlagen technisch vertraut sein
- Qualifikation Stufe 2 gem. BGI/GUV-I 8686, "Fachkunde für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen in Kraftfahrzeugen"
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung, Nachweis über arbeitsmedizinische Untersuchung G 25
- Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung